ACHTUNG BAUHERREN!

Seit 1.1.2016 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, deren Adressat vor allem Bauherren sind.
Die Behörde wird bei Kontrollen die Einhaltung der neuen Verpflichtungen prüfen. Zuständig ist die Abfallbehörde, bei Missständen drohen Strafen nach AWG 2002 (bis 41.000,– Euro).
Achtung daher auch bei Umbau und Sanierung! Sobald 750 Tonnen überschritten werden, wird eine Schad- und Störstofferkundung durch eine rückbaukundige Person benötigt. Bei Stark GmbH stehen Ihnen derzeit zwei rückbaukundige Personen mit Rat und Tat zur Seite!

Jedoch auch unter 750 Tonnen benötigt der Entsorger eine Bestätigung durch den Bauherrn, dass diese Menge nicht überschritten wird.
Es ist daher ratsam, sich einer rückbaukundigen Person zu bedienen, die als neu installierte Fachkraft im Auftrag des Bauherrn die geforderten Untersuchungen (z.B. Schad- und Störstofferkundung) und deren Dokumentation (z.B. Objektbeschreibung, Rückbaukonzept, Freigabeprotokoll) liefert.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Stark GmbH.