Seit 1.1.2016 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, deren Adressat vor allem Bauherren sind. Die Behörde wird bei Kontrollen die Einhaltung der neuen Verpflichtungen prüfen. Zuständig ist die Abfallbehörde, bei Missständen drohen Strafen nach AWG 2002 (bis 41.000,– Euro). […]